Alte und schützenswerte Immobilien haben einen besonderen Charme und werden bei Erfüllung bestimmter Kriterien von den regionalen Behörden unter Denkmalschutz gestellt. Die damit einhergehenden Anforderungen an mögliche Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen müssen auch in der Gebäudeversicherung berücksichtigt werden. Die erhöhten Kosten nach einem Schadenfall werden in der klassischen Gebäudeversicherung zumeist durch einen erheblichen Aufschlag in der Prämie aufgefangen.

Im Rahmen unseres geswein Wordings nehmen wir keine Unterscheidung zwischen denkmalgeschützten und klassischen Gebäuden vor. Die möglichen Mehraufwendungen durch behördliche Auflagen werden im Schadenfall im vollen Umfang übernommen. Wir garantieren ihnen auch bei denkmalgeschützten Gebäuden Unterversicherungsverzicht und übernehmen die vollen Kosten für den Wiederaufbau.

 

Schadenbeispiele

Infolge eines Rohrbruchs in der 3. Etage eines denkmalgeschützten Gebäudes ist das Wasser durch den Schacht in die darunter liegenden Wohnungen gelangt. Es wurden Stuckelemente, Türen, Wände und Fußböden in Mitleidenschaft gezogen. Aufgrund der Auflagen zur Wiederherstellung der Stuckelemente und der Türen aus dem 16 Jahrhundert mussten Fachfirmen eingeschaltet werden.

entstandener und regulierter Schaden                              28.300 EUR