Wasserschäden durch Undichtigkeiten in Dächern und Fenstern stellen eine häufige Schadenursache dar. Kommt es aufgrund von starken Niederschlägen und Windböen zu Folgeschäden an Decken, Wänden und Fußböden stellt dies in der Gebäudeversicherung keinen versicherten Schaden dar. Bedingungsgemäß gelten nur Folgeschäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser versichert. Somit können die Kosten nicht über die Leitungswasserversicherung abgerechnet und auch nicht auf den Mieter umgelegt werden. Sie als Wohnungsunternehmen müssen die Kosten im vollen Umfang selbst tragen.

Im Rahmen unseres Produkt-Relaunchs haben wir den Versicherungsschutz erweitert und reine Durchfeuchtungsschäden durch Regenwasser per sofort mitversichert.

 

Schadenbeispiel

Durch starke Windböen ist Regenwasser auf der Wetterseite des Gebäudes durch die geschlossenen Balkonfenster in die Wohnung eingedrungen. Der Laminatfußboden und die Wand wurden in Mitleidenschaft gezogen. Der aufgequollene Fußboden musste ausgetauscht und ein Trocknungsgerät aufgestellt werden.

Entstandener und regulierter Schaden 6.400 Euro