Immer mehr Wohnungsunternehmen stellen ihren Fuhrpark auf Elektrofahrzeuge um bzw. stellen den Mietern E-Ladesäulen zur Verfügung. Doch wie verhält es sich hier mit dem Versicherungsschutz? Im Rahmen unseres geswein-Deckungskonzeptes gelten die Ladesäulen als Gebäudebestandteil und somit gilt voller Versicherungsschutz bei Schäden an der Ladesäule durch:

      • Feuer (inkl. Glimmen)
      • Leitungswasser
      • Sturm
      • Elementar
      • Diebstahl
      • Vandalismus
      • Böswillige Beschädigung
      • Graffiti

Eine separate Anzeige der Ladesäulen ist nicht erforderlich. Sollten Sie einen weitreicheren Schutz wünschen, kann die Gebäudeversicherung um den Baustein Haustechnik erweitert werden. Dadurch sind zusätzlich Schäden durch folgende Gefahren versichert:

      • Fehlbedienung
      • Überspannung
      • Feuchtigkeit
      • Konstruktions- und Materialfehler

In jedem Fall übernehmen wir die Wiederherstellungs- bzw. Wiederbeschaffungskosten der Ladesäule.

Wird das Gebäude durch ein brennendes Elektrofahrzeug beschädigt, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters für den Schaden auf. Verursacht die defekte Wallbox einen Schaden am Akku oder am Ladesystem des Elektroautos, ersetzt die Kfz-Kaskoversicherung die notwendigen Reparaturkosten.