Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Arbeitsunfällen. Dabei spielt der Ort des Unfallereignisses keine Rolle. Jedoch verschwimmen die Grenzen zwischen privaten und beruflichen Tätigkeiten und können im Leistungsfall zu bösen Überraschungen führen. Die gesetzliche Definition für einen Unfall lautet: „Ein Unfallereignis ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt.“ Geschieht ein solcher Unfall im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder auf dem Weg zur Arbeit, spricht man von einem Arbeitsunfall. Prinzipiell gilt: Während der Ausübung ihres Berufs und auf dem Weg zu und von der Arbeit sind Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. In Zeiten von Corona ist das Thema Homeoffice immer mehr in den Fokus gerückt und es waren Klarstellungen seitens des Gesetzgebers nötig.
Seit Juni 2021 sind die Lücken im gesetzlichen Unfallversicherungsschutz etwas kleiner geworden. Der Gesetzgeber hat im Sozialgesetzbuch die Definition von Arbeitsunfällen erweitert:
Der Versicherungsschutz im Homeoffice wurde nun dem Arbeitsplatz im Unternehmen gleichgestellt. Somit ist der Gang in die Küche oder zur Toilette in den eigenen vier Wänden versichert.
Unfälle auf dem Weg zwischen Homeoffice und Kindertagesstätte sind nun auch Teil des Versicherungsschutzes. Bislang waren nur Eltern versichert, wenn sie auf dem Weg ins Unternehmen ihre Kinder in der Kita abgesetzt haben.
Doch die Praxis wird zeigen, dass eine strikte Trennung von privaten und beruflichen Tätigkeiten im Homeoffice nicht immer möglich ist. Des Weiteren ist die finanzielle Absicherung im Schadenfall sehr gering. Um allen Beteiligten die nötige Sicherheit im Schadenfall zu gewährleisten, ist eine private Unfallversicherung bzw. eine Gruppenunfallversicherung über den Betrieb (inkl. private Unfälle) empfehlenswert.
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