Spezial-Straf-Rechtsschutz
Schnell kann es bei Wohnungsunternehmen zum Vorwurf eines vorsätzlichen Vergehens kommen. In diesem Fall greift die klassische Firmen-Rechtsschutz nicht und Sie müssen die anfallenden Anwaltskosten allein tragen. Anders sieht es bei der Spezial-Straf-Rechtsschutz aus. Diese greift auch bei dem Vorwurf eines vermeintlich vorsätzlichen Vergehens.
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